Verwertung und Nutzungsrechte
Im Design kommt die Individualität des Urhebers zum Ausdruck, das bedeutet das Werk unterliegt damit dem urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberrecht entsteht im Moment der Erstellung des Werkes, das Nutzungsrecht zur Kommunikation und Publikation des Werkes muss bei jeder weiteren Nutzung von Urheber formuliert werden.
Ausschließliches Nutzungsrecht heißt, es ist weder räumlich, zeitlich, noch inhaltlich eingeschränkt und kann so ausschließlich – für immer und ewig – genutzt werden.